Ratgeber

5 Gründe, warum eine Hausratversicherung nicht für die Absicherung deines Instruments taugt

Der Super-GAU für jeden Musiker: das geliebte Instrument wurde gestohlen, beschädigt oder ging verloren. Womöglich sind hunderte oder gar tausende Euro dahin, vom persönlichen Wert des Instruments einmal ganz abgesehen. Aber die Hausratversicherung zahlt ja immerhin den Schaden… Oder?

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Innerhalb der meisten Hausratpolicen sind Instrumente nur gegen ganz bestimmte Gefahren, die in den eigenen 4 Wänden passieren, abgesichert: Z. B. Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Aber spätestens bei den Themen Proben, Transport oder Konzerten wird es heikel. Hier unsere Top 5 der Situationen, in der deine Hausratversicherung nicht ausreichen würde:

1. Ungeschick beim Üben
Niemand wird als Star-Pianist oder -Violinist geboren. Selbst für Wunderkinder wie Mozart hieß es erstmal üben, üben, üben – oft so lange, bis die Noten vor den Augen verschwimmen. Wenn das Instrument dann in einem unaufmerksamen Moment herunterfällt und beschädigt wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nicht – obwohl du zuhause warst. Warum nicht? Eine Hausratversicherung ist auf klar benannte Gefahren, wie Feuer oder Leitungswasser, beschränkt. Einfache Beschädigungen, wie Fallenlassen gehören nicht dazu.

2. Always on Tour
Als Musiker bist du viel unterwegs, ob zu Konzerten, Proben oder zum Musikunterricht. Das Instrument ist dann immer mit dir unterwegs und damit, surprise, nicht zuhause. Bei der Hausratversicherung sind die Instrumente nur in den eigenen vier Wänden, bzw. über eine Außenversicherung auch in anderen geschlossenen Räumen versichert. Wird Dein Instrument beim Transport z.B. durch einen Auto-Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen, hast du mit der Hausratversicherung leider Pech.
Übrigens: Auch die KFZ-Versicherung springt nur für Schäden am Fahrzeug ein, nicht für Schäden an deinem Instrument oder den Diebstahl.

3. Auf der Bühne, im Konzert, bei der Probe
Die Außenversicherung in der Hausratpolice leistet also, wenn du in geschlossenen Räumen außerhalb deiner Wohnung bist. Na dann ist ja z. B. beim Konzert selbst alles gut, oder?
Nicht ganz... Zum einen bist du auch hier wieder an die benannten Gefahren gebunden, zum anderen ersetzt die Außenversicherung nur Schäden bis zu einer Höhe von 10% der Versicherungssumme deines Hausrats. Je nachdem, wieviel dein Instrument (materiell) wert ist, kann das schon mal eng werden.

4. Verleih mit Folgen
Unter Musikern werden ​Musikinstrumente oft verliehen. Bei besonderen Konzerten und den entsprechenden Proben ist das übliche Praxis und erleichtert die Organisation. Falls es bei dir auch vorkommt, dass du dein Instrument zeitweise (oder dauerhaft) an andere Musiker verleihst, hilft dir eine Hausratversicherung im Schadenfall nicht weiter.

5. Ersatzinstrument im Schadenfall
Wird dein Instrument trotz aller Sorgfalt ausversehen beschädigt und muss repariert werden, brauchst du für diese Zeit ein Ersatzinstrument. Die Konzerte spielen sich schließlich nicht von allein. NUR mit einer Hausratversicherung musst du ein Ersatzinstrument aus eigener Tasche bezahlen.

 

Wenn du bei mindestens einem der Beispiele oben zusammengezuckt bist, macht eine Instrumentenversicherung für dich zusätzlich Sinn. SINFONIMA ist eine Allgefahrenversicherung für klassische Musikinstrumente. Sie kommt für fast alle denkbaren Schäden auf – Was nicht versichert werden kann, wird beim Namen genannt. Das sind z.B. Schäden durch normale Abnutzung, Materialfehler oder auch durch Kriegsereignisse.

 

Fragen? Unsere SINFONIMA-Experten stehen dir jederzeit Rede und Antwort. Jetzt Kontakt aufnehmen 

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Text von Elena

 

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