Musikschulen, Schulen
Im Bildungsbereich sind Mittel knapp. Dann noch eine teuere Versicherung?
Sparen? Ja, aber an der richtigen Stelle! Mit SINFONIMA, unserem Markenprogramm rund um die Musik, bieten wir − speziell Musikschulen, Schulen und Hochschulen − professionellen Versicherungsschutz. Und das zu attraktiven Konditionen!
Nicht nur der Soloauftritt eines jungen Talentes will gut abgesichert sein, sondern auch Konzerte und sonstige Veranstaltungen rund um die Musik. Wir kennen den individuellen Bedarf von Musikschulen, Schulen und Hochschulen.
Unser aktuelles „SINFONIMA-Programm“ für Sie:
Die SINFONIMA-Musikinstrumentenversicherung bietet Schutz für Instrumente und Equipment, während diese in der Schule oder Hochschule gespielt und aufbewahrt werden. Ebenso besteht Versicherungsschutz, wenn Instrumente an Schüler ausgeliehen und zu Hause gespielt werden sowie während aller Transporte.
Mit SINFONIMA sind Ihre Instrumente gegen die folgenden Gefahren abgesichert
- Beschädigung,
- Zerstörung oder Verlust
z. B. bei
- Transporten,
- Diebstahl oder Raub.
Natürlich bietet SINFONIMA ebenfalls Schutz gegen klassische Gefahren wie
- Brand, Blitzschlag, Explosion,
- Leitungswasser- oder Elementar Ereignisse.
24h-Deckung – Versicherungsschutz rund um die Uhr für Instrumente und Zubehör
- beim Üben und Proben für den Auftritt,
- auf dem Weg zu Proben und Aufführungen,
- während einer Aufführung oder
- bei der Aufbewahrung der Instrumente,
- unter bestimmten Voraussetzungen auch nachts im KFZ.
Wenn Sie die SINFONIMA-Versicherungswelt näher kennenlernen möchten, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir kommen gern auf ein musikalisches Gespräch bei Ihnen vorbei oder rufen Sie an.
Vor Unfällen ist niemand sicher.
Nur unfallversichert zu sein reicht oft nicht aus! Bei der SINFONIMA-Unfallversicherung können Hochschüler und hauptberufliche examinierten Musiklehrer anstelle der sonst üblichen eine erhöhte Gliedertaxe (= Entschädigung für die Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen) wählen.
Die Vorteile, zum Beispiel für einen Violinisten, liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers durch einen Unfall wird mit einem festen Invaliditätsgrad von bis zu 100 Prozent bewertet anstatt wie sonst nur mit maximal 5 Prozent.
Wenn Sie die SINFONIMA-Versicherungswelt näher kennenlernen möchten, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir kommen gern auf ein musikalisches Gespräch bei Ihnen vorbei oder rufen Sie an.
Als Lehrer kann man nicht überall gleichzeitig sein.
Die SINFONIMA-Haftpflicht-Versicherung für Schulen schützt speziell Lehrer im Rahmen der gesetzlichen Haftung vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen, wie z.B. bei Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht.
Musiklehrer, die für mehrere Schulen gleichzeitig tätig sind oder Privatunterricht geben, können sich sogar selbst über SINFONIMA versichern.
Wenn Sie die SINFONIMA-Versicherungswelt näher kennen lernen möchten, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir kommen gern auf ein musikalisches Gespräch bei Ihnen vorbei oder rufen Sie an.